Hauptschülerprogramm 2014


hauptschülertag2014Nach dem Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschüler“ wird gefördert, wer mit Jugendlichen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen und die bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als Bewerber/innen für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind, ein Ausbildungsverhältnis begründet.
Achtung!
Die Anträge müssen bis zum 31. März des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt, beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich zur Fristwahrung! Die Bereitstellung der Fördermittel steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Freigabe der Haushaltsmittel des Landeshaushalts 2014 .
Förderzusagen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, dabei ist die Reihenfolge des Antrageingangs maßgebend.
Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden dürfen bei Ausbildungsbeginn das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben müssen bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein und dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter bzw. den Antragstellern/Gesellschaftern nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein.
Die Ausbildung muss im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule beginnen, in jedem Fall im Kalenderjahr der Schulentlassung.
Eventuelle andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden auf den Zuschuss der Landesregierung angerechnet.
Der Zuschuss beträgt
– monatlich maximal 50 % der tariflichen Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr und
– maximal 25 % der tariflichen Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr.
Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht gefördert.
An Inhaberinnen und Inhaber von neu gegründeten bzw. übernommenen kleinen und mittleren Unternehmen, sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen wird ein Zuschlag von 10 % auf den Förderbetrag gewährt, sofern die Neugründung bzw. Unternehmensübernahme im Programmjahr oder in den vier vorausgegangenen Kalenderjahren erfolgt ist und es sich um eine hauptberufliche selbstständige Existenzgründung handelt.
Die Neugründung muss dabei keine erstmalige selbstständige Existenzgründung sein. Der Unternehmensinhaber/die Unternehmensinhaberin darf jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre vor der aktuellen Existenzgründung keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben.
Die komplette Förderrichtlinie, der Antragsvordruck und das Merkblatt stehen zum Download bereit.

Ihre Ansprechpartnerin beim Regierungspräsidium Kassel:
Doris Keitel
Tel.: 05 61 – 106 41 66
Fax: +49 611 327641662
e-Mail: doris.keitel@rpks.hessen.de

Quelle: http://www.rp-kassel.hessen.de/irj/RPKS_Internet?uid=dbe22c68-5e1c-c21f-012f-31e2389e4818 (18.02.2014)